In den letzten Wochen haben viele Organisationen Rahmen des Begutachtungsprozesses zum Entwurf der Tierschutznovellen ihre Expertise eingebracht. Hinter diesen – auch demokratiepolitisch wichtigen – Stellungnahmen stecken viele Arbeitsstunden und großes Engagement. Die dort formulierten Einwände, allen voran zum Vollspaltenboden, sollten dringend in den Novellen Berücksichtigung finden. Ob der Begutachtungsprozess ernst genommen wurde, ist jedoch zweifelhaft.
Denn noch vor Ende der Begutachtungsfrist wurde gestern bekannt, dass die Koalition den ursprünglichen Gesetzesentwurf unverändert als Antrag im dafür zuständigen parlamentarischen Ausschuss behandelt haben möchte.
Ernsthafte Verpflichtung gegenüber Tieren
Eine Verbesserung der Tierhaltungsvorschriften ist eine ernsthafte Verpflichtung, die wir Menschen gegenüber den Tieren haben. Das ist auch im Tierschutzgesetz festgehalten. Tierschutz ist zudem aber auch Konsument:innen ein großes Anliegen und wirtschaftlich notwendig.
So gibt es bereits Klarstellungen von deutschen Handelsketten, Fleisch und Milch aus Österreich nicht mehr abzunehmen, wenn die damit verbundene Tierhaltung lediglich den österreichischen Mindeststandards entspricht. Auch im österreichischen Handel werden klare Zeichen gesetzt, die Schweinehaltung auf Vollspaltenboden klar abzulehnen.
AK: Richtungswechsel dringend notwendig
Die AK hat in ihren Stellungnahmen zu den drei tierschutzrelevanten Novellen die Regierung aufgefordert, zukunftsweisende Regelungen zu schaffen, zum Wohl der Tiere, aber auch um die Erwartungen der Konsument:innen und Steuerzahler:innen zu erfüllen. Schließlich fließen jährlich viele Millionen an Steuergeldern als Fördergelder in die Stallbauten.
Aus Sicht der AK muss man hier einen Richtungswechsel vornehmen und auf eine zukunftsfähige, artgerechte Tierhaltung setzen. Letztlich würde es den landwirtschaftlichen Betrieben auch wirtschaftlich schaden, wenn ihre Produkte auf den deutschen Märkten und wahrscheinlich auch bald in Österreich keinen Absatz mehr finden.